An dieser Stelle sollen ausgewählte, wichtige Informationen an die Mitglieder des BDT, an alle, die es werden wollen und an alle anderen interessierten Personen weitergegeben werden. Natürlich kann diese Seite keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Jeder empfindet etwas anderes als wichtig, vieles ist sicher auch bereits aus anderen Quellen bekannt und manches werden wir sicher auch übersehen. Trotzdem ist der BDT bemüht, die Informationen, die für das Fachgebiet der Transfusionsmedizin und die Transfusionsmediziner wichtig sind, hier darzustellen.
04.11.2008
Arbeitskreis Blut empfiehlt Begrenzung der Lagerungsdauer von Thrombozytenkonzentraten auf maximal 4 Tage
Im Votum 38, welches auf der 66ten Sitzung des Arbeitskreises Blut (AK-Blut) am 9. Juni 2008 beschlossen wurde, nimmt der AK-Blut zur Lagerungsfähigkeit von Thrombozytenkonzentraten (TK) Stellung. In diesem Votum wird ausdrücklich auf das im Vergleich zu allen anderen Blutkomponenten höchste Risiko einer transfusionsassoziierten Sepsis durch TK hingewiesen. Es wird aufgezeigt, dass eine mikrobiologische Testung der TK zwar eine Kontamination nachweisen, letale Transfusionsreaktionen aber nicht verhindern kann. Da tödliche Septikämien vor allem nach Transfusion von TK am Ende der Haltbarkeit auftraten, wird empfohlen, die Lagerdauer von TK auf 4 Tage (+ Entnahmetag) zu begrenzen. Ausgenommen von dieser Regelung sollten nur pathogeninaktivierte TK sein. Darüber hinaus sollte eine visuelle Kontrolle der Präparate vor der Transfusion sowie eine engmaschige Patientenüberwachung durch qualifiziertes Personal stattfinden.
Das Votum kann auf der Homepage des Robert-Koch-Instituts oder hier im Original nachgelesen werden.
14.10.2008
Bundesärztekammer verabschiedet neue Leitlinien Hämotherapie
Der Vorstand der Bundesärztekammer hat in seiner Sitzung am 29.08.2008 neue Leitlinien zur Hämotherapie verabschiedet. Sie tragen den Namen “Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten” und ersetzen die alten Leitlinien aus dem Jahre 2003. Neben vielen inhaltlichen Neuerungen finden sich jetzt auch Bewertungen der einzelnen Aussagen nach den Grundsätzen der sog. Evidence-Based- Medicine.
Derzeit liegt noch keine gedruckte Version der neuen Leitlinien vor. Allerdings findet sich auf der Homepage der Bundesärztekammer bereits eine elektronische Vorab-Version. Wer in die-ser Vorab-Version schon einmal das eine oder andere nachlesen will:
Querschnitts-Leitlinien (BÄK) zur Therapie mit Blutkomponenten und Plasmaderivaten
(übernommen von der Homepage der Bundesärztekammer)
26.08.2008
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) leitet Anhörungsverfahren zum Ausschluss von Plasmaspenerinnen mit positiver Schwangerschaftsanamnese ein
TRALI (PD Dr. H.G. Heuft, Hannover)Mit Schreiben vom 26.08.2008 hat das PEI allen Inhabern einer Zulassung von therapeutischem Plasma mitgeteilt, dass beabsichtigt sei, ab dem 30.04.2009 therapeutische Einzelplasmen von weiblichen Spendern nur noch dann zu genehmigen, wenn die Spenderinnen bei der Befragung angeben, niemals schwanger gewesen zu sein. Hintergrund ist der Versuch, die Anzahl der TRALI-Fälle nach Gabe von therapeutischem Frischplasma zu reduzieren.
Die Mehrzahl der TRALI-Fälle (61% – 89%) werden offensichtlich durch anti-Leukozyten Antikörper in Plasmen ausgelöst, die von Spenderinnen mit voraus gegangener Schwangerschaft gewonnen werden. Deshalb gibt es in England schon seit längerem die Empfehlung, Plasma nach Möglichkeit ausschließlich von männlichen Spendern herzustellen. Ähnliche Maßnahmen wurden auch in anderen europäischen Ländern, z.B. der Schweiz oder den Niederlanden, bereits umgesetzt.
In o.g. Schreiben vom 26.08.2008 werden alle Blutspendedienste vom PEI werden aufgefordert, bis zum 31.10.2008 zu der beabsichtigten Anordnung Stellung zu nehmen.
15.09.2008
Paul-Ehrlich-Institut (PEI) verbietet die Verwendung der Testsysteme COBAS AmpliPrep/COBAS TaqMan HIV-1 Tests (CAP/CTM) und COBAS TaqMan HIV-1 Test For Use With High Pure System (HPS/CTM) für das Sreening von Blutspenden
Mit Schreiben vom 28.07.2008 an alle Inhaber der Zulassung von zellulären Blutprodukten und Gefrorenen Frischplasmen hatte das PEI ein entsprechendes Anhörungsverfahren eingeleitet. Hintergrund war offensichtlich, dass dem PEI im Laufe der letzten zwei Jahre insgesamt 4 Fälle gemeldet wurden (3 davon aus der diagnostischen Anwendung), bei denen eine deutliche Unterquantifizierung der HIV-1-RNA-Konzentration mit den genannten Testsystemen nachgewiesen wurde. In zwei Fällen wurde im Rahmen von diagnostischen Untersuchungen mit dem HPS/CTM die Virus-Konzentration gegenüber anderen NAT-Tests um den Faktor 100 niedriger gemessen, in einem dritten Fall konnte mit HPS/CTM kein HIV-Genom nachgewiesen werden. Der vierte Fall wurde im November 2007 bei dem Einsatz des CAP/CTM im Rahmen des Spender-Screening gemeldet; eine mit HIV-1 kontaminierte Spende konnte in der Pool-Testung mit dem CAP/CTM nicht erkannt werden, bei gleichzeitig positivem serologischem Testergebnis.
Als Ergebnis des Anhörungsverfahrens hat das PEI nun mit Schreiben vom 15.09.2008 den Einsatz der beiden Testsystem für das Screening von Blutspendern endgültig verboten. Das Verbot tritt zum 01.04.2009 in Kraft.
22.02.2008
Hannoveraner Transfusionsgespräche wiederbelebt
Viele Jahre, nachdem die Hannoveraner Transfusionsgespräche das letzte Mal stattgefunden hatten, wurde am 15./16. Februar 2008 eine Renaissance dieser traditionsreichen Tagung eingeläutet. Veranstaltet durch den BDT in Zusammenarbeit mit Herrn Prof. Blasczyk (Abtlg. für Transfusionsmedizin, Med. Hochschule Hannover) fand an beiden Tagen im Hörsaal D der Medizinischen Hochschule Hannover eine Tagung ganz im Stile der ehemaligen Transfusionsgespräche statt. 4 aktuelle Themenblöcke wurden in jeweils etwa 1,5-stündigen Sitzungen besprochen. Hierzu gehörten Aufgaben und Kompetenzen der Qualitätsbeauftragten für Hämotherapie, die bakterielle Kontamination von Blutprodukten, das TRALI sowie das neue Gewebegesetz und seine Konsequenzen. Insgesamt konnten mehr als 100 Teilnehmer ver-zeichnet werden, die zum Teil kontrovers, aber immer offen und konstruktiv miteinander diskutierten. Eingebettet in die Veranstaltung war die Mitgliederversammlung des BDT, auf der sowohl der 1. Vorsitzende (Prof. Dr. Th. Müller) als auch der Schatzmeister (Dr. H. Garritsen) und der erste Beisitzer (Prof. Dr. R. Eckstein) auf weitere vier Jahre in ihrem Amt bestätigt wurden. Veranstalter und Teilnehmer waren sich einig, dass die Hannoveraner Transfusi-onsgespräche von nun an wieder jährlich stattfinden sollten.
Einige Referenten haben dankenswerterweise ihre Referate für diese Internetseite zur Verfügung gestellt (hierfür der ausdrückliche Dank des BDT). Wer sich die Präsentationen ansehen will, kann das hier tun:
TRALI (PD Dr. H.G. Heuft, Hannover)
Qualitätsbeauftragter (PD R. Zimmermann, Erlangen)
Gewebegesetz (Prof. Dr. R. Tönjes, Langen)
Bakterielle Kontamination von Blutpräparaten (Dr. Walther-Wenke, Münster)
Transfussionsassoziierte akute Lungeninsuffizienz (TRALI) (Hartmut Kroll)
Qualitätsbeauftragte (Dr. E. K. Petershofen, Oldenburg)
Einführung in das Gewebegesetz (PD. Dr. P. Schlenke, Lübeck)
Genehmigung von Stammzellzubereitungen nach § 21 A AMG (Dr. M. Heiden, Langen)
01.01.2008
Ab 01.01.2008 gilt der neue EBM
Nach der letzten EBM-Reform im Jahre 2005 wurde nun eine Neufassung des EBM zum 01. Januar 2008 beschlossen, die mit einer durchschnittlichen Erhöhung der Punktzahlen um ca. 10% verbunden ist. Allerdings greift im Jahre 2008 noch die per Gesetz beschlossene Budgetierung, so dass es insgesamt erst im Jahre 2009 mit dem EBM in ? zu einer echten Aufwertung der ärztlichen Leistungen kommen wird. 2008 wird die beschlossene Erhöhung der Punktzahlen zu einer Absenkung des Punktwertes in etwa der gleichen Höhe führen. Nur bei einigen speziellen Leistungen (z.B. Impfleistungen), die außerhalb des Honorarbudgets vergütet werden, kommt es bereits 2008 zu einem realen Honorarplus.
Der neue EBM ist – vergleichbar dem bisher geltenden EBM – gegliedert in
- Allgemeine Bestimmungen (enthält die grundlegenden Bedingungen zur Abrechung)
- Arztgruppenübergreifende allgemeine Gebührenpositionen (enthält “allgemeine” und “allgemeine diagnostische und therapeutische Gebührenpositionen” wie Vergütung für Briefe, Hausbesuche, Infusionen, physikalisch-therapeutische Leistungen usw.)
- Arztgruppenspezifische Gebührenpositionen (enthält spezifische Gebührenpositionen für hausärztlichen und fachärztlichen Versorgung)
- Fachgruppenübergreifende spezielle Gebührenpositionen (enthält Gebührenpositionen für Schmerztherapie, genehmigungspflichtige operative Leistungen, Ultraschalldiagnostik usw.)
- Kostenpauschalen
Die für das Fachgebiet der Transfusionsmedizin relevanten Leistungsziffern kann man auf der Seite “Service” dieser Internetseite nachlesen.