Hier können sich Kollegen, die sich eine Weiterbildung zum Facharzt für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie überlegen oder sich bereits in dieser Weiterbildung befinden, über folgende Themen informieren:
Weiterbildungsordnung
Grundsätzlich stellt die ärztliche Weiterbildungsordnung Länderrecht dar. Weiterbildungsordnungen werden daher nicht von der Bundesärztekammer, sondern von den Landesärztekammern beschlossen und von den Länderregierungen verabschiedet. Daher kann es durchaus sein, dass sich die jeweiligen Weiterbildungsordnungen in den einzelnen Bundesländern geringfügig voneinander unterscheiden.
Die “grobe Richtung” der Weiterbildungsordnung wird allerdings vom Deutschen Ärztetag vorgegeben. Dies geschieht dadurch, dass dort eine sog. Musterweiterbildungsordnung beschlossen wird, die von der Bundesärztekammer publiziert wird und als Vorgabe für die Weiterbildungsordnungen in den einzelnen Bundesländern dient. Die aktuelle Musterweiterbildungsordnung 2018 in der Fassung vom 29.06.2023 hat die vormalige Musterweiterbildung aus dem Jahr 2003 abgelöst.
Inwieweit und mit welchen Modifikationen sie in den einzelnen Bundesländern umgesetzt ist, ist i.d.R. auf den Homepages der jeweiligen Landesärztekammern ersichtlich. Dort können Sie auch die aktuellen Weiterbildungsberechtigten Ärzte einsehen.