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Weiterbildung

Hier können sich Kollegen, die sich eine Weiterbildung zum Facharzt für Transfusionsmedizin und Immunhämatologie überlegen oder sich bereits in dieser Weiterbildung befinden, über folgende Themen informieren:

Weiterbildungsordnung

Grundsätzlich stellt die ärztliche Weiterbildungsordnung Länderrecht dar. Weiterbildungsordnungen werden daher nicht von der Bundesärztekammer, sondern von den Landesärztekammern beschlossen und von den Länderregierungen verabschiedet. Daher kann es durchaus sein, dass sich die jeweiligen Weiterbildungsordnungen in den einzelnen Bundesländern geringfügig voneinander unterscheiden.

Die “grobe Richtung” der Weiterbildungsordnung wird allerdings vom Deutschen Ärztetag vorgegeben. Dies geschieht dadurch, dass dort eine sog. Musterweiterbildungsordnung beschlossen wird, die von der Bundesärztekammer publiziert wird und als Vorgabe für die Weiterbildungsordnungen in den einzelnen Bundesländern dient. Die aktuelle Musterweiterbildungsordnung wurde am 22. Mai 2003 auf dem 106. Ärztetag in Köln beschlossen. Sie kann

Musterweiterbildungsordnung

eingesehen werden. Inwieweit und mit welchen Modifikationen sie in den einzelnen Bundesländern umgesetzt ist, ist i.d.R. auf den Homepages der jeweiligen Landesärztekammern ersichtlich.


Weiterbildungsberechtigte Ärzte

(Stand Januar 2009)

Damit eine ärztliche Tätigkeit für die Weiterbildung zum Facharzt anerkannt werden kann, muss sie u.a. in einer zur Weiterbildung ermächtigten Einrichtung bei einem zur Weiterbildung befugten Kollegen abgeleistet worden sein. Im Folgenden findet sich eine Liste der zur Weiterbildung für Transfusionsmedizin befugten Ärzte in Deutschland.

Beachte: Bei der Zusammenstellung der Liste wurde alle nur erdenkliche Sorgfalt angewendet. Trotzdem kann es nicht ausgeschlossen werden, dass vielleicht eine Kollegin oder ein Kollege nicht aufgeführt sind oder ein anderer Fehler in der Liste enthalten ist. Ein rechtliche Verantwortung für die Richtigkeit der Liste kann daher vom BDT nicht übernommen werden.