(geändert gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.09.2001 sowie vom 15.02.2008, sowie vom 06.02.2026)
A. Ordentliche Mitglieder (Stimmrecht):
Jedes ordentliche Mitglied des BDT entrichtet zur Erfüllung der Aufgaben des BDT einen Beitrag gemäß unten aufgeführter Tabelle.
| Gruppe | Zugehörigkeit BDT | Betrag € |
| 1 | 1. – 3. Jahr der Mitgliedschaft | 100,00 |
| 2 | ab 4. Jahr der Mitgliedschaft | 150,00 |
B. Außerordentliche Mitglieder (kein Stimmrecht): 100,00 €
C. Fördernde Mitglieder (kein Stimmrecht): 500,00€
Die Mitglieder sind verpflichtet, dem BDT unaufgefordert Änderungen ihrer beruflichen Situation mitzuteilen, sofern diese für die Einstufung in eine der Beitragsgruppen von Belang sind.
In begründeten Einzelfällen können niedergelassene Ärzte in andere Beitragsgruppen eingestuft werden.
Über den Antrag entscheiden einvernehmlich der Schatzmeister und der Schriftführer. Bei Ablehnung des Antrages kann das Mitglied eine Entscheidung des Vorstandes beantragen.
Der Jahresbeitrag ist jeweils für ein Kalenderjahr in voller Höhe zu entrichten, unabhängig davon, zu welchem Zeitpunkt des Kalenderjahres das Mitglied aufgenommen wird.
