Versicherungen für die Mitglieder des Berufsverbandes der Deutschen Transfusionsmediziner e.V.

(zuletzt aktualisiert am 29.01.2026)

In Kooperation mit der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH, die zahlreiche ärztliche Berufsverbände in Deutschland betreut, bieten wir unseren Mitgliedern die folgenden speziell entwickelten Versicherungskonzepte an.

Kontaktformular Versicherungsnehmer

Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung

Die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung ist eine Serviceleistung Ihres Berufsverbandes. Als Mitglied genießen Sie automatisch kraft Mitgliedschaft Versicherungsschutz im Rahmen und Umfang dieser Versicherung. Dieser wird allen berufstätigen Mitgliedern gewährt, die ihre Beiträge gezahlt haben.

Die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung gliedert sich in folgende Bausteine:

 1.    Straf-Rechtsschutz:
Die Versicherung gewährt allen berufstätigen Mitgliedern des BDT Rechtsschutz für die Ausübung ihrer ärztlichen Tätigkeit, die zu straf-, ordnungswidrigkeits-, disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren führt. Versicherungsschutz besteht, wenn gegen das Mitglied als Beschuldigten ermittelt wird. Es werden Verteidigungskosten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen übernommen, solange keine rechtskräftige Verurteilung wegen Vorsatzes vorliegt. Geldstrafen sind nicht versichert. Ein wesentlicher Zweck des Straf-Rechtsschutzes ist es, jedem Mitglied auf Wunsch vonseiten des BDT e. V. einen Rechtsbeistand für die Strafverteidigung zu empfehlen, der die notwendigen speziellen Kenntnisse und Erfahrungen im Arztstrafrecht besitzt und dessen Kosten in der mit dem BDT vereinbarten Höhe von der Versicherung getragen werden.
2.    Sozialgerichts-Rechtsschutz:

Kostendeckung für Streitigkeiten vor Sozialgerichten, sofern es sich um ein vom BDT anerkanntes Musterverfahren handelt.

3.    Arbeitsgerichts-Rechtsschutz:
Kostendeckung für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor Arbeits- sowie Verwaltungsgerichten im Zusammenhang mit arbeits- und dienstrechtlichen Streitigkeiten. Bitte beachten Sie: In den Verfahren, die arbeits- oder dienstrechtliche Auseinandersetzungen betreffen, besteht Versicherungsschutz nur für Prozesse, die dem BDT vom versicherten Mitglied innerhalb eines Monats nach Klageeinreichung (bei Aktivprozessen) bzw. innerhalb eines Monats nach Zustellung der gegnerischen Klage (bei Passivprozessen) gemeldet werden. Für verspätet gemeldete Verfahren besteht grundsätzlich kein Versicherungsschutz.

Hinweise zu 1–3: Die Absicherung besteht subsidiär, d. h. sie greift nur, wenn kein anderweitiger Versicherungsschutz besteht. Selbstbeteiligungen gelten vereinbart. Im Falle der Inanspruchnahme von Leistungen aus der Berufs-Rechtsschutz-Versicherung empfehlen wir, umgehend die Geschäftsstelle des BDT zu kontaktieren.

Vorrang individueller Rechtsschutz-Versicherungen
Falls Sie eine individuelle Rechtsschutz-Versicherung abgeschlossen haben, sollten Sie diese im Schadenfall – unabhängig von der Anmeldung beim Berufsverband – umgehend unterrichten. Die Leistungen dieser Versicherung gehen der Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung vor und kommen Ihnen zur Deckung des Selbstbehaltes aus der BDT-Rechtsschutz-Versicherung zugute.
Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung
Zur Absicherung der darüber hinausgehenden beruflichen und privaten Rechtsschutz-Risiken unterhält der BDT Sonderkonditionen.Die „Anschluss-Rechtsschutz-Versicherung“ können Verbandsmitglieder auf Antrag abschließen. Diese Sonderkonditionen schließen nahtlos an die Gruppen-Rechtsschutz-Versicherung an und bieten ein exzellentes Preis-Leistungs-Verhältnis. Überschneidungen und Doppelabsicherungen sind dabei ausgeschlossen. Bei Interesse kann ein unverbindliches Angebot angefordert werden.
Berufs-Haftpflicht-Rahmenvereinbarung
Die Ärzteschaft muss sich gegen Schadensersatzansprüche aus der ärztlichen Tätigkeit hinreichend versichern (§ 21 Musterberufsordnung), andernfalls gefährden Ärztinnen/Ärzte ihre Approbation (§ 6 BÄO). Zudem sind Vertragsärzte seit 2021 verpflichtet, eine ausreichende Berufs-Haftpflicht-Versicherung nachzuweisen.Um das Privatvermögen zu schützen, sollte jedes Mitglied eine Haftpflicht-Versicherung haben, die hohe Schadenersatzansprüche abdeckt. Der BDT e. V. hat in Kooperation mit der Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH einen Rahmenvertrag mit einem renommierten deutschen Haftpflichtversicherer abgeschlossen, um günstige Prämien zu ermöglichen.
Funk Hospital Versicherungsmakler
Funk ist Deutschlands größter inhabergeführter, unabhängiger Versicherungsmakler und Risk Consultant. Die Tochterfirma Funk Hospital-Versicherungsmakler mit dem Funk Ärzte-Service ist einer der größten Spezialversicherungsmakler für das Gesundheits- und Sozialwesen in Deutschland.
Funk Ärzte Service
  • betreut ärztliche Berufsverbände und deren Mitglieder in Fragen des Versicherungsschutzes,

  • konzipiert Versicherungskonzepte für Verbandsmitglieder zu Vorzugskonditionen,

  • bietet maßgeschneiderte Versicherungslösungen für MVZ + Großpraxisbetreiber sowie für Ärztinnen und Ärzten in freier Praxis und angestellten Ärzt*innen

Nutzen Sie die Gelegenheit und fordern Sie ein individuelles Angebot für Ihren Versicherungsschutz an:

Kontakt:

Funk Hospital-Versicherungsmakler GmbH
Funk Ärzte Service
Mail: faes@funk-gruppe.de
Tel: 040-35914-0
https://www.funk-gruppe.de/de/branchen/gesundheit-soziales/aerztinnen-und-aerzte